Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Die Stadt Velbert bietet eine durchgängige Online-Auskunft aus dem Gewerberegister an. Sie können frei in den Grunddaten der Velberter Unternehmen suchen. Falls Sie weitere Angaben zu einem Unternehmen benötigen, müssen Sie sich hierfür registrieren lassen.
Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerbe und gibt einen umfassenden Überblick über die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Velbert vorhandenen Gewerbebetriebe nach Zahl, Art und Umfang. Es ist grundsätzlich nicht öffentlich.
Mit unserem Service "eAuskunft" finden Sie immer aktuell alle der in Velbert angemeldeten Gewerbebetriebe.
Einfache Auskunft
Die so genannten Grunddaten (Name, Anschrift und Tätigkeit eines Gewerbebetriebes) sind allen nutzenden Personen kostenlos zugänglich.
Erweiterte Auskunft
Sofern Sie eine erweiterte Auskunft zu einem Unternehmen benötigen, müssen Sie sich registrieren. Ein rechtliches Interesse an weitergehende Informationen eines Gewerbebetriebes ist immer dann gegeben, wenn deren Kenntnis beispielsweise zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist und dies nachgewiesen wurde. Die Nutzung der Privatanschrift ist auch dann nur für diesen ausdrücklich genannten Zweck erlaubt und darf nicht beispielsweise für Werbung, Markt- und Meinungsforschung oder Ähnliches erfolgen. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der so genannten freien Berufe, beispielsweise Architekten und Architektinnen, Personen rechtsberatender und steuerberatender Berufe und ärztliches Fachpersonal. Da die Meldepflicht von Gewerbetreibenden oft missachtet wird, stimmen diese oft mit dem Gewerberegister nicht überein. Die Gewerbemeldestelle kann nur Auskunft über bestehende Meldeverhältnisse erteilen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft kann daher nicht übernommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die weitergegebenen Daten nur für den Zweck verwendet werden dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden.
Alternativ können Sie die Gewerbeauskunft über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
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Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Velbert
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Velbert
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Velbert
Nach einmaliger vorheriger Registrierung beim Ordnungsamt als zentraler Registrierungsstelle können Sie entweder nur die Grunddaten (Name, Anschrift, Tätigkeit) oder eine erweiterte Auskunft online abfragen.
Für eine Registrierung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Registrierung für gebührenpflichtige Auskunftsempfänger (beispielsweise Rechtsanwälte, Auskunfteien, Versicherungen).
Sofern Sie nicht von der Gebührenpflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften befreit sind, können Sie nach § 14 Abs. 8 und 12 GewO nur an dem automatisierten Auskunftsverfahren teilnehmen, wenn
- Sie ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft machen können. Sie müssen im Rahmen der Registrierung schriftlich versichern, dass für alle zukünftig von Ihnen eingeholten Gewerbeauskünfte jeweils das rechtliche Interesse an dem Erhalt der Daten gegeben ist. Weiterhin werden bei jeder Datenabfrage der Verwendungszweck und das Aktenzeichen zu der Anfrage von Ihnen abgefragt. Diese Angaben werden gespeichert und können von den Gewerbebehörden dazu genutzt werden, um im Nachhinein zu überprüfen, ob die Abfrage rechtmäßig war.
- Kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt und
- der Abruf der Daten wegen der Häufigkeit oder der Eilbedürftigkeit der Abrufe und unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Gewerbetreibenden angemessen ist.
Die Registrierung der gebührenpflichtigen Auskunftsempfänger und Auskunftsempfängerinnen ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Danach wird die Berechtigung von der Registrierungsstelle erneut überprüft. Registrierung für gebührenbefreite Auskunftsempfänger und Auskunftsempfängerinnen (beispielsweise Verwaltungen, Sozialversicherungsträger, Arbeitsagenturen).
Sofern Sie von der Gebührenpflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften befreit sind, können Sie nach § 14 Abs. 7 und 12 GewO nur an dem automatisierten Auskunftsverfahren teilnehmen, wenn
- die Kenntnis der Daten zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl erforderlich ist oder
- die Empfängerin oder der Empfänger die Daten bei dem/der Gewerbetreibenden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erheben könnte oder von einer solchen Datenerhebung nach der Art der Aufgabe, für deren Erfüllung die Kenntnis der Daten erforderlich ist, abgesehen werden muss und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt und
- der Abruf der Daten wegen der Häufigkeit oder der Eilbedürftigkeit der Abrufe und unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Gewerbetreibenden angemessen ist und die zum Abruf bereitgehaltenen Daten ihrer Art nach für die Aufgaben oder Geschäftszwecke des Empfängers oder der Empfängerin erforderlich sein können.
Die Registrierung der gebührenfreien auskunftsempfangenden Person ist zeitlich nicht begrenzt.
So können Sie sich für die eAuskunft registrieren:
- Füllen Sie bitte den Registrierungsantrag (siehe Downloads) vollständig aus
- Unterschreiben Sie den Antrag und versehen Sie ihn mit Ihrem Firmenstempel
- Senden Sie den Antrag per Post an: Stadt Velbert, Ordnungsamt, - Gewerbemeldestelle -, Thomasstraße 1a, 42551 Velbert
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Velbert