Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Für die Ausübung eines

    • erlaubnispflichtigen Gewerbes
      (Gaststätte, Reisegewerbe, Maklererlaubnis usw.) oder
    • überwachungsbedürftigen Gewerbes
      (wie z. B. Handel mit hochwertigen Artikel)

    ist zur Überprüfung der Zuverlässigkeit ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.

    Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann für Einzelpersonen (natürliche Person) und für juristische Personen (GmbH, e.V., AG, e.G. usw.) beantragt werden.

    Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen .

    Der Antragssteller kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3d3af07725e767333e5003665c3964d4

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5acdef024801a3ce46b04af75a615115

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    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Solingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 22

    42657 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290 3620

    Fax: 0212 290 3669

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    33-32 Gewerbe, Märkte und Gaststättenaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 22

    42657 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-3620

    Fax: 0212 290-3669

    E-Mail: gewerbe@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    • Personalausweis zur Identitätsprüfung
    • Handelsregisterauszug (nur bei jurstischen Personen)
    • bei schriftliche Beantragung bitte die Gebühr in Bar oder als Verrechnungsscheck beifügen, eine Rechnungsstellung ist NICHT MÖGLICH

    Formulare

    Hinweise für Solingen

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen

    § 150 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Solingen

    Der Antrag wird sofort bearbeitet und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister - Gewerbezentralregister - in Bonn zur Ausstellung zugeleitet. Von dort wird der Gewerbezentralregisterauszug der Antragstellerin oder dem Antragsteller zugesandt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    Kosten

    Hinweise für Solingen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de