Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Auskünfte aus dem Gewerberegister werden auf schriftlichen Antrag an Private und an öffentliche Stellen erteilt.
Das Gewerberegister ist ein nichtöffentliches Register in dem alle Gewerbebetriebe in der Stadt Mönchengladbach eingetragen sind. Das Register entspricht dem Informationsstand, wie er von den Unternehmern durch Gewerbeanzeige angegeben wird. Freiberufler (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) und Angehörige der Heil-, Hilfsberufe (z.B. Ärzte, Hebammen, ambulante Pflegedienste) gehören nicht zu den Gewerbebetrieben.
Die Auskunft an Private ist aus Datenschutzgründen nur möglich, wenn ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. Der Antrag kann formlos gestellt werden.
- Eine Auskunft gibt gewöhnlich die folgenden Informationen:
- Firmenname und Handelsregistereintragung (wenn vorhanden),
- Betriebsanschrift und angezeigte Tätigkeit,
- Beginndatum des Betriebes und Einstellungsdatum des Betriebs (wenn vorhanden),
- Name, Vorname und Privatanschrift des / der Inhaber/s/in
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Ansprechpartner
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Formloses Auskunftersuchen.
Eine Übermittlung per Telefax oder EMail ist möglich.
Formulare
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Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Mönchengladbach
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Mönchengladbach
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
15,00 EUR negative Auskünfte
20,00 EUR positive Auskünfte
40,00 EUR Auskünfte mit Ermittlungsaufwand
Die Gebühren werden per Rechnung erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Mönchengladbach
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach