Gewerberegisterauszug
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag bei einem berechtigten Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister hinsichtlich der Übermittlung von Grunddaten (Name, Gewerbeart, Betriebsanschrift) erhalten.
Soweit ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann sich die Auskunft auch auf weitere Angaben erstrecken. Zulässig unter diesen Voraussetzungen sind sowohl Einzelauskünfte als auch Gruppenauskünfte z.B. an Berufsverbände, Versicherungen und Handelsauskunfteien.
Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten.
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Ansprechpartner
Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0 (Hotline)
E-Mail: gewerbemeldestelle@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 3 Tagen
Kosten
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- Auskunftsgebühr: 25,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
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