Förderschule

    Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Förderschule anmelden.

    Sie können Ihr Kind an einer Förderschule anmelden, wenn ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde und Sie für Ihr Kind an Stelle des Besuchs einer allgemeinen Schule den Besuch einer Förderschule wählen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Den Lagenser Schülerinnen und Schülern aller Altersgruppen stehen wohnortnahe Grundschulen mit einer verlässlichen OGS-Betreuung sowie ein umfassendes Angebot an weiterführenden Schulen zur Verfügung.

    Acht Lagenser Grundschulstandorte in städtischer Trägerschaft sowie ein Gymnasium, eine Realschule und eine Sekundarschule bieten umfassende Möglichkeiten des Lernens. Besonders die im Jahre 2013 neu errichtete Sekundarschule Lage entspricht dem Wunsch vieler Eltern nach einem längeren gemeinsamen Lernen ihrer Kinder.

    Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schüler der Förderschule Lernen in Lage-Hagen und auch der Förderschule für Sprache in Lage-Pottenhausen, die dem Kreis Lippe zugehörig ist, intensiv gefördert und gefordert.

    Unter dem Motto "Eine Stadt, drei Schulsysteme, jede Perspektive!" besteht die Möglicheit, sich über die weiterführenden Schulen der Stadt Lage zu informieren. Über die Internetplattform "Lage - Keine Frage!" stellen sich die Realschule, die Sekundarschule und das Gymnasium der Stadt Lage vor und können so eine erste Entscheidungshilfe für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern darstellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4f8dc7c9a445624fd3ef3e7a7bbfd3d4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (Bescheid der Schulaufsichtsbehörde - § 14 AO-SF)

    Voraussetzungen

    • Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach AO-SF-Verfahren (§ 13 AO-SF)
    • Bescheid der Schulaufsichtsbehörde (§ 14 AO-SF)
    • Erklärung, dass gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz als Ort der sonderpädagogischen Förderung eine Förderschule gewählt wird (bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen, idealerweise vor der Bescheidung)
    • Vorschlag einer entsprechenden Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de