Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Förderschule anmelden.
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Allgemeine Informationen:
Seit dem Schuljahr 2008/2009 sind im gesamten Land NRW die Schulbezirke aufgehoben. Die Erziehungsberechtigten können ihre Kinder im Rahmen freier Kapazitäten an der von ihnen gewünschten Langenfelder Grundschule anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in die der Wohnung des Kindes nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder kath. Grundschule). Die Anmeldungen in den Langenfelder Grundschulen erfolgt in der Regel Ende Oktober. Alle Eltern von schulpflichtig werdenden Kindern werden rechtzeitig über die Anmeldetermine infomiert.
Die Anmeldung für die weiterführenden Schulen erfolgt, je nach Empfehlung der Grundschule, ebenfalls in der jeweiligen Schule, wobei in Langenfeld 1 Gymnasium, 1 Realschule und 2 Gesamtschulen für den Bildungsbedarf ab Klasse 5 zur Verfügung stehen.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle Langenfelder Schulen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (Bescheid der Schulaufsichtsbehörde - § 14 AO-SF)
Voraussetzungen
- Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach AO-SF-Verfahren (§ 13 AO-SF)
- Bescheid der Schulaufsichtsbehörde (§ 14 AO-SF)
- Erklärung, dass gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz als Ort der sonderpädagogischen Förderung eine Förderschule gewählt wird (bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen, idealerweise vor der Bescheidung)
- Vorschlag einer entsprechenden Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021