Jägerprüfung - Zulassung beantragen
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Wer in Deutschland lebt und einen Jagdschein lösen möchte, der muss zuvor die Jägerprüfung absolvieren. Diese wird im Kreis Gütersloh einmal im Jahr von einem bestellten Prüfungsausschuss abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil und kostet derzeit 250 € Gebühren.
Im schriftlichen und im mündlich-praktischen Teil werden Fragen aus folgenden Sachgebieten gestellt:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen)
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Natur- und Landschaftspflegerechts
Die Schießprüfung besteht aus dem Flintenschießen (Wurftauben) und aus dem Büchsenschießen (Rehbockscheibe und laufender Keiler).
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind
- ein Mindestalter von 15 Jahren,
- Antragstellung zwei Monate vor Prüfungsbeginn mit Überweisung der gesamten Prüfungsgebühr,
- Nachweis zum sicheren Umgang mit einer Kurzwaffe,
- Bescheinigung zur "kundigen Person" im Wildbret-Hygienerecht
- Wohnort im Gebiet des Kreises Gütersloh.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
6.1.1: Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-2233
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Antrag zur Jägerprüfung
- Nachweis "Sicherer Umgang mit einer Kurzwaffe"
- Nachweis "Kundige Person"
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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