Jägerprüfung Zulassung

    Jägerprüfung - Zulassung beantragen

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Um die Jagd waidgerecht ausüben zu können, benötigt ein Jäger gründliche Kenntnisse und Fähigkeiten in allen Bereichen des jagdlichen Handwerks. Wenn Sie künftig Jäger sein möchten, müssen Sie sich einer Prüfung unterziehen. Nachzuweisen sind ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhütung, des Landes- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen und Jagdhunden, der Beurteilung des Wildbrets, des Jagd- und des Tierschutzes und des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts.

    Um diese Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, bedarf es einer gründlichen Vorbereitung des Jungjägers.

    Weitere Informationen zur Jungjägerausbildung erhalten Sie bei der Kreisjägerschaft Warendorf e.V., Tel. 0 25 81 / 931720 oder beim Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen: Jäger werden.

    Neben den Kreisjägerschaften bieten auch eine Vielzahl von Jagdschulen entsprechende Vorbereitungskurse an.

    Die Jägerprüfung wird in Nordrein-Westfalen (NRW) landeseinheitlich einmal jährlich nach der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31. März 2010 (DVO LJG-NRW) in der zurzeit geltenden Fassung durchgeführt. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil und die Schießprüfung und wird an drei unterschiedlichen Tagen durchgeführt. Der Prüfungstermin für den schriftlichen Teil der Prüfung ist am Montag der letzten vollständigen Kalenderwoche im April eines jeden Jahres um 15 Uhr. Die weiteren Prüfungstermine werden von der Unteren Jagdbehörde festgesetzt und drei Monate vor Beginn der Prüfungen im Amtsblatt des Kreises Warendorf und auf der Internetseite veröffentlicht.

    Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Warendorf haben und an der Prüfung teilnehmen wollen, müssen Sie sich spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn beim Kreis Warendorf, - Untere Jagdbehörde -, Waldenburger Str. 2 in 48231 Warendorf anmelden.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d20fcbad5505bd88ca5ee2dcf45c43a6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzung für die Teilnahme an der Jägerprüfung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Auch müssen Sie zuverlässig und körperlich geeignet im Sinne des Waffen- und Bundesjagdgesetzes sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

    Hinweise für Warendorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de