Jägerprüfung - Zulassung beantragen
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Die Jägerprüfung findet einmal jährlich statt.
Die Prüfung besteht aus
- einem schriftlichen Teil,
- einer Schießprüfung
- und dem mündlich-praktischen Teil.
Der Prüfungsbeginn des schriftlichen Teils ist der letzte Montag im April (landeseinheitlicher Termin in NRW).
Die Termine der Jägerprüfung werden 3 Monate vorher öffentlich bekannt gemacht.
Die Anmeldefrist für die Prüfung endet 2 Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfung.
Antragsformulare sind bei der Unteren Jagdbehörde erhältlich oder unter Formulare abrufbar.
Hausanschrift:
Kreis Coesfeld,
Der Landrat,
32-Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
-Untere Jagdbehörde-,
Schützenwall 18,
48653 Coesfeld
Postanschrift
48651 Coesfeld
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
32 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02541 18-3200
Fax: 02541 18-3299
32 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
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Fax: 02541 18-3299
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Fax: 02541 18-3299
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Fax: 02541 18-3299
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
Formulare
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Voraussetzungen
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Mindestalter vollendetes 15. Lebensjahr (zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung erforderlich: persönliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung; gewöhnlicher Aufenthalt im Kreis Coesfeld).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coesfeld
- Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Coesfeld
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bei der Kreis Jägerschaft.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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