Jägerprüfung - Zulassung beantragen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Die Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines. Die Prüfung verläuft dabei wie folgt:
1. Tag - Schriftlicher Teil
2. Tag - Schießprüfung
3. Tag - Mündlicher/praktischer Teil
Nach bestandener Jägerprüfung wird ein Zeugnis ausgehändigt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-22137 und -25181
Fax: 0221 / 221-6569713
erforderliche Unterlagen
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- Zwei Lichtbilder
- Personalausweis
zur Aufnahme der Personalien.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Köln haben. Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens zwei Monate vor der Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde einzureichen.
Dem Antrag sind abweichend von der Frist nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 und § 3 DVO LJG-NRW beizufügen:
- ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.
Es werden nur Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Versagungsgründe im Sinne des § 17 Absatz 1 Nummer 2 Bundesjagdgesetz vorliegen, zugelassen; hierzu holt die Untere Jagdbehörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Versagungsgründe sind beispielsweise die nicht gegebene Zuverlässigkeit oder die körperliche Eignung.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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250 Euro
Keine Bargeldannahme. Nach der Anmeldung wird Ihnen ein Gebührenbescheid zugeschickt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen