Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Es kann eine Eigenkompostierung beantragt werden, wenn die Verpflichtungserklärung (siehe unten) ausgefüllt über dieses Portal zugesandt wird.
In der Verpflichtungserklärung wird versichtert, dass die Eigenkompostierung (Verwertung von Abfällen) ordnungsgemäß und schadlos erfolgt.
Ordnungsgemäß erfolgt die Eigenkompostierung, wenn
- die gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und
- andere öffentlich-rechtlichen Vorschriften
eingehalten werden.
Schadlos erfolgt diese, wenn
- nach der Beschaffenheit der Abfall,
- dem Ausmaß der Verunreinigungen und
- der Art der Verwertung
Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, dabei ist besonders auf die Vermeidung von Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf zu achten.
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Ansprechpartner
Verwaltung Baubetriebshof
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Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-320
Fax: 0 23 04 / 104-292
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Abfallentsorgung und Friedhöfe
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Schwerte
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwerte
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Fristen
Hinweise für Schwerte
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schwerte
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwerte
Weitere Informationen
Hinweise für Schwerte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020