Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Prüfung von Produkten mit gefährlichen Inhaltsstoffen (z.B. Lampenöle, Farben, Haushaltsreiniger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Bastelzubehör), die im Einzelhandel angeboten werden
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-6450
Fax: 02381 17-2983
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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