Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Rahden
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Unter Schadstoffen aus Haushalten sind diejenigen Abfälle zu verstehen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und der potentiellen Umweltgefährdung nicht in der Hausmülltonne oder über den Sperrmüll entsorgt werden dürfen. Diese Abfälle können an vier Terminen pro Jahr kostenfrei am Schadstoffmobil des Kreises Minden-Lübbecke abgegeben werden.
Für das Jahr 2024 sind folgende Termine geplant:
Samstag, 06. Januar 2024
Samstag, 06. April 2024
Samstag, 06. Juli 2024
Samstag, 05. Oktober 2024
An diesen Terminen steht das Schadstoffmobil in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr auf dem Betriebsgelände der Firma AMR Entsorgung GmbH, Wellerstraße15 (ehemaliges Busgelände), Rahden. Die Zufahrt zum Gelände erfolgt über die Wellerstraße.
Bei den Schadstoffsammlungen werden keine Elektro-Altgeräte angenommen. Diese können nur noch im Rahmen der wöchentlichen Elektro-Altgerätesammlung (jeden Samstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf dem Parkplatz des Rathauses) abgegeben werden.
Im Rahmen der Schadstoffsammlungen können zusätzlich Spritzen, Kanülen sowie Altmedikamente aus privaten Haushalten abgegeben werden. Um eine möglichst hohe Ausschlussquote aus dem Restmüll zu erzielen, werden Spritzen und Kanülen auch aus Arzt- und Zahnarztpraxen bei den Schadstoffsammlungen angenommen, in diesem Jahr zunächst kostenlos. Die Spritzen und Kanülen sollten jedoch aus Sicherheitsgründen in verschlossenen Behältern (Schraubglas, Plastikbehälter) abgegeben werden.
Das Schadstoffmobil steht während der Öffnungszeit des Entsorgungszentrums von 7:30 Uhr - 13:00 Uhr bereit.
Zusätzliche Informationen Schadstoffsammlung erhalten Sie über den Flyer der KAVG, der Ihnen als Download zur Verfügung gestellt wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Rahden
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rahden
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rahden
individuell
Kosten
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rahden
Weitere Informationen
Hinweise für Rahden
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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