Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Rahden

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Unter Schadstoffen aus Haushalten sind diejenigen Abfälle zu verstehen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und der potentiellen Umweltgefährdung nicht in der Hausmülltonne oder über den Sperrmüll entsorgt werden dürfen. Diese Abfälle können an vier Terminen pro Jahr kostenfrei am Schadstoffmobil des Kreises Minden-Lübbecke abgegeben werden.
     
    Für das Jahr 2024 sind folgende Termine geplant:
     
                   Samstag, 06. Januar 2024
                   Samstag, 06. April 2024
                   Samstag, 06. Juli 2024
                   Samstag, 05. Oktober 2024
     
    An diesen Terminen steht das Schadstoffmobil in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr auf dem Betriebsgelände der Firma AMR Entsorgung GmbH, Wellerstraße15 (ehemaliges Busgelände), Rahden. Die Zufahrt zum Gelände erfolgt über die Wellerstraße.
     
    Bei den Schadstoffsammlungen werden keine Elektro-Altgeräte angenommen. Diese können nur noch im Rahmen der wöchentlichen Elektro-Altgerätesammlung (jeden Samstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf dem Parkplatz des Rathauses) abgegeben werden.
     
    Im Rahmen der Schadstoffsammlungen können zusätzlich Spritzen, Kanülen sowie Altmedikamente aus privaten Haushalten abgegeben werden. Um eine möglichst hohe Ausschlussquote aus dem Restmüll zu erzielen, werden Spritzen und Kanülen auch aus Arzt- und Zahnarztpraxen bei den Schadstoffsammlungen angenommen, in diesem Jahr zunächst kostenlos. Die Spritzen und Kanülen sollten jedoch aus Sicherheitsgründen in verschlossenen Behältern (Schraubglas, Plastikbehälter) abgegeben werden.
      
    Das Schadstoffmobil steht während der Öffnungszeit des Entsorgungszentrums von 7:30 Uhr - 13:00 Uhr bereit.
     
    Zusätzliche Informationen Schadstoffsammlung erhalten Sie über den Flyer der KAVG, der Ihnen als Download zur Verfügung gestellt wird.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bauen und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-62

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Rahden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    E-Mail: info@rahden.de

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rahden

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Rahden

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de