Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Die Sammeltermine für das Jahr 2024 sind der
- 24.01.
- 27.03.
- 22.05.
- 24.07.
- 25.09. und
- 27.11.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Schadstoffe am 09.03.2024 und 07.09.2024 bei der Schadstoffsammlung auf der Pohlschen Heide in der Zeit von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr abzugeben. Die Annahme der Schadstoffe aus Privathaushalten ist gebührenfrei.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 4 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Espelkamp - Abfallentsorgungssatzung
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Als zusätzlicher Service werden bei den Schadstoffsammlungen kostenlos verbrauchte Tinten- und Tonerkartuschen aus Druckern, Kopierern und Faxgeräten angenommen. Auch ausgediente CDs werden einem Recycling zugeführt.
Altbatterien können kostenlos bei allen Verkaufsstellen von Batterien abgegeben werden. Eine Sortierung ist nicht mehr erforderlich.
Sondermüll aus privaten Haushaltungen wird ebenfalls kostenlos angenommen, sofern es sich um haushaltsübliche Mengen handelt.
Für gebrauchte Motoren- und Getriebeöle besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht, so dass die Verkaufsstellen von Mineralölprodukten Altöle - gegen Vorlage der Kaufquittung - kostenlos zurücknehmen müssen. Altöl wird daher bei den Schadstoffsammlungen der Stadt Espelkamp nur kostenpflichtig angenommen.
Die Abgabe von Sonderabfällen aus Kleingewerbebetrieben ist kostenpflichtig. Die Bezahlung kann in bar oder per Rechnung erfolgen. Die Preise für die einzelnen Schadstoffe können beim Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke unter 0571 50929226 erfragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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