Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Die Sammeltermine für das Jahr 2024 sind der

    • 24.01.
    • 27.03.
    • 22.05.
    • 24.07.
    • 25.09. und
    • 27.11.

    Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Schadstoffe am 09.03.2024 und 07.09.2024 bei der Schadstoffsammlung auf der Pohlschen Heide in der Zeit von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr abzugeben. Die Annahme der Schadstoffe aus Privathaushalten ist gebührenfrei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_82354c4fcd4f5ea475ba15b7a728956d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 562-256

    E-Mail: abgaben@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    • § 4 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Espelkamp - Abfallentsorgungssatzung
    • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Als zusätzlicher Service werden bei den Schadstoffsammlungen kostenlos verbrauchte Tinten- und Tonerkartuschen aus Druckern, Kopierern und Faxgeräten angenommen. Auch ausgediente CDs werden einem Recycling zugeführt.

    Altbatterien können kostenlos bei allen Verkaufsstellen von Batterien abgegeben werden. Eine Sortierung ist nicht mehr erforderlich.  

    Sondermüll aus privaten Haushaltungen wird ebenfalls kostenlos angenommen, sofern es sich um haushaltsübliche Mengen handelt.

    Für gebrauchte Motoren- und Getriebeöle besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht, so dass die Verkaufsstellen von Mineralölprodukten Altöle - gegen Vorlage der Kaufquittung - kostenlos zurücknehmen müssen. Altöl wird daher bei den Schadstoffsammlungen der Stadt Espelkamp nur kostenpflichtig angenommen.

    Die Abgabe von Sonderabfällen aus Kleingewerbebetrieben ist kostenpflichtig. Die Bezahlung kann in bar oder per Rechnung erfolgen. Die Preise für die einzelnen Schadstoffe können beim Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke unter 0571 50929226 erfragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de