Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Die Abfallberatung steht Ihnen bei fast allen Fragen rund um das Thema Abfall zur Verfügung.
Einige Beispiele sind:
- Abfalltrennung
- Abfallbehälter (Mülltonnen)
- Abfallentsorgung
- Abfallgebühren
- Abfuhrtermine
- Kurzfristig mehr Müll.
Einige dieser Themen werden bereits im Serviceportal selbst beahandelt. Schauen Sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen" .
Des Weiteren finden Sie zu den meisten Themen hilfreiche Informationen auf unsere Homepage. Schauen Sie daher unbedingt unter folgendem Link
Zusätzlich finden Sie weiter unten "Onlinedienstleistungen" und auf der rechten Seite "Weiterführende Links", die Ihre Fragen beantworten können.
- Ein Beispiel ist unser "Online Abfallkalender". Mit diesem können Sie ganz einfach die Abfuhrtermine für Ihren Wohnsitz ermitteln. Anschließend können Sie Ihre Termine bequem in Ihren Kalender auf dem Handy übertragen. Alternativ steht Ihnen ein PDF mit Ihren Terminen zur Verfügung.
Sollten Ihre Fragen hierdurch nicht beantwortet werden, nehmen Sie gerne Kontakt über das Kontaktformlar auf oder wenden Sie sich direkt an unsere Abfallberatung / Kontaktperson.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Fristen
Hinweise für Spenge
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Spenge
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Spenge
Weitere Informationen
Hinweise für Spenge
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Spenge