Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Gütersloh
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Eine Beförderungserlaubnis ist erforderlich für das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen.
Rechtsgrundlagen:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Anzeige- und Erlaubnisverordnung
- Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
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Ansprechpartner
4.5.1: Abfall und Boden
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-2799
Fax: +49 5241 85-2760
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Informationsblatt unter Formulare/Downloads entnehmen.
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
individuell
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Die Gebühren richten sich nach Ziffer 4 der Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren in Verbindung mit Tarifstelle 28.2.1.25 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und betragen durchschnittlich 750 €. Zahlungsart: Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh