Problemstoffe EntsorgungOnline erledigen

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Gütersloh

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Eine Beförderungserlaubnis ist erforderlich für das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen.
    Rechtsgrundlagen:

    • Kreislaufwirtschaftsgesetz
    • Anzeige- und Erlaubnisverordnung
    • Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b270c95585d640120d53aa448b5d4e00

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.5.1: Abfall und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-2799

    Fax: +49 5241 85-2760

    Version

    Technisch geändert am 26.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    4.5.1: Abfall und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-2799

    Fax: +49 5241 85-2760

    Version

    Technisch geändert am 26.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Informationsblatt unter Formulare/Downloads entnehmen.

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Die Gebühren richten sich nach Ziffer 4 der Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren in Verbindung mit Tarifstelle 28.2.1.25 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und betragen durchschnittlich 750 €. Zahlungsart: Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de