Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Eine Beförderungserlaubnis ist erforderlich für das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen.
    Rechtsgrundlagen:

    • Kreislaufwirtschaftsgesetz
    • Anzeige- und Erlaubnisverordnung
    • Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b270c95585d640120d53aa448b5d4e00

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.5.1: Abfall und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-2799

    Fax: 05241 85-2760

    E-Mail: abt45@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    4.5.1: Abfall und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-2799

    Fax: 05241 85-2760

    E-Mail: abt45@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Informationsblatt unter Formulare/Downloads entnehmen.

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de