Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Lüdinghausen
Oder klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link: Abfallbeseitigung Mülltonne nicht geleert? Senden Sie uns einfach eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: abfallentsorgung@stadt-luedinghausen.de Ihre Mail wird dann von uns an den Dienstleister weitergeleitet. Alternativ können Sie über die weiter unten aufgeführte Onlinedienstleistung nicht geleerte Mülltonnen melden. Die Meldung wird ebenfalls auf direktem Weg an den Dienstleister Remondis weitergeleitet. Bitte lassen Sie die nicht geleerte Mülltonne einfach an der Straße stehen. Die Leerung wird nach Ihrer Meldung kurzfristig nachgeholt. Abfallberatung Sie haben Fragen zur Entsorgung bestimmter Abfälle? Dann rufen Sie uns an unter 02591 / 926-333. Bestellung von Müllgefäßen / Tausch defekter Gefäße
Wenn Sie auf auf eine andere Gefäßgröße umsteigen, zusätzliche Abfallgefäße bestellen, Gefäße abholen oder auch defekte Müllgefäße austauschen lassen wollen, genügt dazu schon ein Anruf bei unserer Steuerabteilung. Sie können natürlich auch einfach die weiter unten aufgeführte Onlinedienstleistung anklicken, ausfüllen und an uns absenden. Der entsprechende Auftrag wird noch am selben Tag zum Abfallentsorgungsunternehmen weitergeleitet, welches den Austausch, den Abzug oder die Aufstellung von Gefäßen vornimmt. Der Austausch erfolgt in der Regel binnen acht Werktagen. Im Falle eines Gefäßtauschs brauchen die alten Gefäße nicht leer zu sein. SERVICEZEITEN der Stadt Lüdinghausen
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:30 sowie nach Vereinbarung
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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