Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Pandemiebedingt erfolgt die Schadstoffsammlung vorerst nur vor Ort am Wertstoffhof Kippemühle, die mobilen Standorte werden bis dahin nicht angefahren.
Die Entsorgung von Schadstoffen aus Gewerbebetrieben und Laboren / Praxen erfolgt durch die AVEA.
Asbesthaltige Materialien aus Haushaltungen (z.B. Welleternit, Eternit-Blumenkästen) werden in Kleinmengen (PKW-Inhalt) am Wertstoffhof Kippemühle angenommen.
Asbesthaltige Nachtspeicheröfen bitte keinesfalls selbst auseinanderbauen (Stäube sind krebserregend) und einen zugelassenen Elektrofachbetrieb mit Abbau und Entsorgung beauftragen.
Farben und Lacke in flüssiger Form werden am Schadstoffmobil angenommen. Behälter mit eingetrockneten Farben und Lacken bitte über den Restmüll entsorgen. Leere Farbeimer und Lackdosen gehören in den Gelben Sack / Gelbe Tonne.
Entsorgung von Arzneimitteln
In der jüngsten Vergangenheit ist erneut die Diskussion über Arzneimittel-Rückstände im Abwasser aufgeflammt. Hierzu ist ausdrücklich geregelt worden ist, dass in die öffentliche Abwasseranlage keine Medikamente und pharmazeutischen Produkte eingeleitet werden dürfen. Der richtige Weg ist, dass Reste von Arzneimitteln über die Restmülltonne zu entsorgen sind, weil sie dann regelmäßig in Müllverbrennungsanlagen beseitigt werden. Insbesondere ist es kein Umweltschutz, wenn z. B. kleine Glasflaschen mit Resten eines Antibiotikums im Waschbecken ausgespült werden, um diese kleinen Glasflaschen in den Glascontainer werfen zu können oder nicht benutzte Tabletten in der Toilette schlichtweg herunter gespült werden. Die Kläranlagen sind grundsätzlich nicht darauf ausgelegt, die Reste von nicht eingenommenen oder ungebrauchten Medikamenten vollständig aus dem Abwasser zu entfernen. Der Entsorgungsweg über das Restmüllgefäß ist daher eindeutig der richtige und umweltgerechte Entsorgungsweg.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020