Problemstoffe EntsorgungOnline erledigen

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Heinsberg

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Bei Sonderabfällen handelt es sich um Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können (besonders überwachungsbedürftige Abfälle). Sonderabfälle bedürfen daher einer getrennten Sammlung und Entsorgung.

    Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen werden in jeder Stadt bzw. Gemeinde kostenlos von einem hiermit beauftragten Fachunternehmen an mobilen oder stationären Sammelstationen angenommen oder auf Abruf abgeholt. Nähere Informationen über Erfassungssysteme und Termine sind den kommunalen Abfallkalendern zu entnehmen.

    Als Sonderabfälle aus Kleingewerbe werden solche Sonderabfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben bezeichnet, die mit den Abfällen aus Haushaltungen vergleichbar sind und nur in geringen Mengen (max. 500 kg pro Jahr) anfallen.

    In Gangelt-Hahnbusch können seit dem 01.10.2010 Sonderabfälle am Sonderabfallzwischenlager im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Darüber hinaus stellt der Kreis Heinsberg an jedem ersten Freitag im Monat ein Schadstoffmobil zur Annahme der Sonderabfälle am Kleinanlieferplatz in Wassenberg-Rothenbach in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Fällt der erste Freitag auf einem Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den darauf folgenden Freitag.

    Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden; Sonderabfälle aus Kleingewerbe gegen Gebühr.

    Industrie- und Gewerbebetriebe, bei denen jährlich größere Mengen Sonderabfälle anfallen, sind zur Entsorgung in eigener Verantwortung verpflichtet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_28acd1febc0129d4daa06f10da32221e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Die Entsorgungskosten richten sich nach der Abfallgebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de