Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Lindlar
Die Gemeinde Lindlar hat zum 01.01.2024 ihre hoheitlichen Entsorgungspflichten auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) übertragen. Der BAV übernimmt damit die rechtliche Zuständigkeit der Gemeinde Lindlar für die Einsammlung der Abfälle im Gemeindegebiet mit den dazu gehörenden Verwaltungsaufgaben und der Gebührenberechnung. Durch die Bündelung der Entsorgungsaufgaben beim BAV werden Synergien genutzt. Insgesamt machen zehn Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Die Durchführung der Abfuhren erfolgt weiter durch das beauftragte Abfuhrunternehmen, die Neuenhaus GmbH. Das bestehende Entsorgungssystem für Restmüll-, Bio- und Papierabfälle sowie die Abfuhr der sperrigen Abfälle bleiben unverändert.
Abfallentsorgungsunternehmen
Firma Neuenhaus
Telefon: 02207 9692-0
Telefax: 02207 9692-62
www.neuenhaus.com
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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