Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Lindlar

    Die Gemeinde Lindlar hat zum 01.01.2024 ihre hoheitlichen Entsorgungspflichten auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) übertragen. Der BAV übernimmt damit die rechtliche Zuständigkeit der Gemeinde Lindlar für die Einsammlung der Abfälle im Gemeindegebiet mit den dazu gehörenden Verwaltungsaufgaben und der Gebührenberechnung. Durch die Bündelung der Entsorgungsaufgaben beim BAV werden Synergien genutzt. Insgesamt machen zehn Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

    Die Durchführung der Abfuhren erfolgt weiter durch das beauftragte Abfuhrunternehmen, die Neuenhaus GmbH. Das bestehende Entsorgungssystem für Restmüll-, Bio- und Papierabfälle sowie die Abfuhr der sperrigen Abfälle bleiben unverändert.

    Abfallentsorgungsunternehmen

    Firma Neuenhaus
    Telefon: 02207 9692-0
    Telefax: 02207 9692-62
    www.neuenhaus.com

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3918bc22ef19e98a504d461429acabe1

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunswerth 1 - 3

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lindlar

    Formulare

    Hinweise für Lindlar

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lindlar

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lindlar

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Fristen

    Hinweise für Lindlar

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lindlar

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lindlar

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lindlar

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lindlar

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de