Gefährliche Abfälle Entsorgung
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
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Ansprechpartner
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Kosten
Hinweise für Wesel
- : 50,00€ bis 5.000,00€
Zahlungsziel:
Die Gebühr bemisst sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020