Abfallbeförderungserlaubnis
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Wenn Sie im Kreis Wesel als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen tätig sein wollen, benötigen Sie dafür eine Beförderungserlaubnis. Eine Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn Sie als Antragsteller Ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde sowie eine ausreichende Versicherung nachweisen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- : 50,00€ bis 5.000,00€
Zahlungsziel:
Die Gebühr bemisst sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO).
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Zuständige Stelle ist die untere Umweltschutzbehörde (jeweilige/r Stadt bzw. Kreis) in deren Bezirk Sie Ihren Hauptsitz haben oder die jeweilige Bezirksregierung, Dezernat 52, sofern diese nach der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) für Ihren Betrieb zuständig ist, z. B. wenn Sie an Ihrem Hauptsitz im Regierungsbezirk eine Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz betreiben oder Ihr Betrieb seinen Sitz im Ausland hat.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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