Gefährliche Abfälle Entsorgung
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
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Ansprechpartner
Verfahrensablauf
Hinweise für Brüggen
Wenn Sie Abfallbehälter für Bioabfall, Restmüll oder Papier neu-, um- oder abbestellen wollen, können Sie dies über den unten angeführten Antragsassistenten vornehmen.
Sollten Sie keine braune Tonne benötigen, können Sie mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten eine Befreiung der Biotonne beantragen.
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Es fallen 50,00 € pro erteilter Nummer an.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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