Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Vorsichtsmaßnahmen

    Bitte beachten Sie die Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Corona-Pandemie.

    • Mund-Nasen-Schutz und Sicherheitsabstand
      Auf dem Gelände des Müllheizkraftwerk gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zulässig sind die sogenannten Alltagsmasken, aber auch selbstgeschneiderte Masken, Schals und Tücher. Zusätzlich muss zwingend der notwendige Sicherheitsabstand zu anderen Kunden und Mitarbeitern eingehalten werden. Ansonsten kann der Zugang zur Entsorgungsanlage verwehrt werden.
    • Bargeldlos oder passend bezahlen
      Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte die Zahlung passend bereitgehalten werden oder per EC-Cash erfolgen.
    • Abstand halten
      Wer Abfall ausladen möchte, muss zwei Meter Abstand zu anderen Personen halten. Wenn es zu Warteschlangen kommt, bleiben Sie bitte im Auto!
    • Alleine kommen
      Abfälle sollten vorzugsweise alleine angeliefert werden. Ist Hilfe nötig, darf maximal eine weitere Person mitkommen.
    • Rücksicht nehmen
      Werden die Entsorgungsstellen gerade von Mitarbeitern der Technischen Betriebe geleert, müssen Anliefernde warten, ausreichend Sicherheitsabstand halten und den Anweisungen ohne Diskussion folgen.
    Schadstoffsammelstelle: Entsorgungsmöglichkeiten
    Kostenlos in haushaltsüblichen Mengen von Privatkunden
    • Energiesparlampen
    • Chemiekästen
    • Fotochemikalien
    • Leuchtstoffröhren
    • Holzschutz- und Abbeizmittel
    • Klebstoffe
    • Putz- und Reinigungsmittel
    • Usw.
    Keine Annahme
    • Dispersionsfarbe
    • Feuerlöscher und Gasflaschen
    • radioaktive Abfälle
    • Feuerwerkskörper
    • Munition
    Annahmebedingungen
    • Die Abfälle müssen in geschlossenen und unbeschädigten Behältnissen sein.
    • Behälter mit einer Größe von über 30 l oder einem Gewicht von über 20 kg können nicht angenommen werden.
    • Wenn möglich belassen Sie die Schadstoffe in ihren Originalbehältnissen.
    • Vermischen Sie bitte keine Abfälle - das kann gefährlich und teuer werden!
    • Altöl kann nur in geschlossenen Behältern bis maximal 5 l angenommen werden.
    Service für Gewerbebetriebe

    Handwerker und andere Kleinbetriebe können ihre Schadstoffe ebenfalls in haushaltsüblichen Mengen kostenpflichtig bei der Schadstoffsammelstelle abgeben. Dies ist jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür die Kontaktmöglichkeiten des Müllheizkraftwerk.

    Halten Sie beim Transport unbedingt die rechtlichen Vorschriften zum Transport von Gefahrgut ein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0d7eab86105ce83a6e28ef0c338c4eb2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    90-4 Müllheizkraftwerk

    Adresse

    Hausanschrift

    Sandstraße 16a

    42655 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-4664

    Fax: 0212 290-4669

    E-Mail: mhkw.anlieferung@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-TBS Technische Betriebe Solingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-4 Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    Formulare

    Hinweise für Solingen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Solingen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Fristen

    Hinweise für Solingen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen

    Altöl wird in haushaltsüblichen Mengen nur in dicht verschlossenen Behältern (Kanister, verschlossene Eimer) kostenlos angenommen.

    Altöl kann beim Kauf von neuem Öl im Handel zurückgegeben werden. Seit 01.07.1987 besteht eine Rücknahmepflicht des Händlers und zwar bis zur Menge des neue gekauften Verbrennungsmotoren- und Getriebeöls. Hierzu benötigt man den Kassenbon vom Kauf des "Altöls". Bzw. der Händler muss, wenn neues Öl gekauft wird, die gleiche Menge an Altöl zurücknehmen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Solingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de