Pfleger und Vormünder
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Der Bereich Amtsvormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften der Stadt Paderborn umfasst folgende Aufgaben:
- Amtsvormundschaften (§§ 1773 - 1895 BGB) und Amtspflegschaften (§§ 1909-1921 BGB)
- Beistandschaften (§§ 1712 - 1717 BGB)
- Beurkundungen (§§ 59 ff. BGB)
Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften
Im Bereich Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften übt der Amtsvormund/die Amtsvormünderin die elterliche Sorge, der Amtspfleger/die Amtspflegerin Teile der elterlichen Sorge anstelle der Eltern aus. Die beauftragte Fachkraft muss in Wahrnehmung der elterlichen Sorge alle notwendigen Angelegenheiten für das Mündel regeln. Die Aufgaben werden im Interesse des Mündels und zum Wohle des Mündels ausgeübt.
Es wird unterschieden zwischen gesetzlichen Amtsvormundschaften und Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften kraft richterlicher Anordnung.
Ein weiteres Aufgabenfeld der Fachkräfte des Bereichs Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft ist die Beratung und Unterstützung von Einzelpflegern und Einzelvormündern.
Beistandschaften
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Sie bietet auf freiwilliger Basis dem alleinerziehenden Elternteil auf Antrag Unterstützung.
Beurkundungen
Das Jugendamt bietet Beurkundungen von Vaterschaft- und Mutterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen an.
Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung der Niederschrift einer Willenserklärung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Beurkundungen durch das Jugendamt sind gebührenfrei.
Termine und Ansprechpartner
Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin (siehe weitere Informationen), damit dieser bzw. diese sich ausreichend Zeit für Sie einräumen kann. Weiterhin erhalten Sie bereits telefonisch Auskünfte zum Verfahren und den erforderlichen Unterlagen.
Eine Beurkundung beim Jugendamt ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen