Geburtsregister
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Eine Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie ist ein Nachweis der Geburt eines Kindes und beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
Kosten
Hinweise für Löhne
Die Anzeige von Geburten und die Eintragung im Geburtenregister sind für Sie kostenfrei.
Für Geburtsurkunden und -bescheinigungen finden Sie die Gebühren in der Dienstleistung Urkundenbestellung Personenstand - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
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