GeburtenregisterOnline erledigen

    Geburtsregister

    Sie haben Fragen zum Geburtenregister? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden.

    Eine Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie ist ein Nachweis der Geburt eines Kindes und beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ae68dcebbb25b66a121a533e512684f4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-535

    Fax: 05732 100-9284

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Die Anzeige von Geburten und die Eintragung im Geburtenregister sind für Sie kostenfrei. 

    Für Geburtsurkunden und -bescheinigungen finden Sie die Gebühren in der Dienstleistung Urkundenbestellung Personenstand - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de