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Geburtsregister
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Beschreibung
Hinweise für Herford
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Eine Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Sie ist ein Nachweis der Geburt eines Kindes und beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford
Weitere Informationen
Informationen zum Personenstandsrecht erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
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