Geburtsregister
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Geburtsanzeige
Zuständig für die Geburtsbeurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren ist. Auf den Wohnort der Eltern kommt es dabei nicht an.
Ist Ihr Kind in Bünde geboren, ist das Standesamt Bünde, Bahnhofstraße 19, 32257 Bünde zuständig.
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Bitte wenden Sie sich bei einer Hausgeburt direkt mit dem Standesamt in Verbindung.
Welche Unterlagen einzureichen sind, ist je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der Eltern unterschiedlich. Das Standesamt erteilt Ihnen dazu gerne Auskunft. Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (Gebühr 15,00 €)
- Internationale Geburtsurkunde für die Anmeldung eines ausländischen Kindes bei der jeweiligen Auslandsvertretung (Gebühr 15,00 €)
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Hilfe bei Schwangerschaft/Mutterschaft bei der Krankenkasse
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bünde
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
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