GeburtenregisterOnline erledigen

    Geburtsregister

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    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Geburtsanzeige

    Zuständig für die Geburtsbeurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren ist. Auf den Wohnort der Eltern kommt es dabei nicht an.

    Ist Ihr Kind in Bünde geboren, ist das Standesamt Bünde, Bahnhofstraße 19, 32257 Bünde zuständig.

    Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Bitte wenden Sie sich bei einer Hausgeburt direkt mit dem Standesamt in Verbindung.

    Welche Unterlagen einzureichen sind, ist je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der Eltern unterschiedlich. Das Standesamt erteilt Ihnen dazu gerne Auskunft. Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen:

    • Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (Gebühr 15,00 €)
    • Internationale Geburtsurkunde für die Anmeldung eines ausländischen Kindes bei der jeweiligen Auslandsvertretung (Gebühr 15,00 €)
    • Geburtsurkunde zur Beantragung von Hilfe bei Schwangerschaft/Mutterschaft bei der Krankenkasse
    • Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld
    • Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1c57d510f0291a8e33b049608db73fd0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de