Geburtsregister
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Eitorf erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Eitorf stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant.
Aus folgenden Registern können Sie Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
Sie können pro Vorgang nur Urkunden aus einem der vier Register beantragen. Mögliche Urkundenarten sind hierbei:
- Din-A4
- Stammbuchformat
- beglaubigter Ausdruck aus dem Register
- internationale Urkunden
In bestimmten Fällen (z.B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung) erhalten Sie ein Exemplar gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass das bestellte Exemplar entsprechend gekennzeichnet wird und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt.
Bitte nutzen Sie vorzugweise die Online-Beantragung der Urkunden.
In Ausnahmefällen können Sie die Urkundenbestellung persönlich vornehmen. In diesem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Die Beantragung einer Urkunde per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.
Wenn Sie ein Dokument zum Archivgut benötigen, benutzen Sie bitte die Onlinedienstleistung!
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
Kosten
Hinweise für Eitorf
- 10,00 Euro für die erste Urkunde
- 5,00 Euro für jede weitere Urkunde
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Eitorf