Geburtenregister
Geburtsregister
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Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Die Geburt eines in Radevormwald geborenen Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Ein auswärtig geborenes Kind muss bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen ist.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Radevormwald
Die zur Beurkundung erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Radevormwald
Weitere Informationen
Informationen zum Personenstandsrecht erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021