Dauerndes Getrenntleben von Eheleuten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern führt zur Änderung der Steuerklasse
Sie leben als Teil einer Ehe oder Lebenspartnerschaft dauernd getrennt? Dann sind ab dem Jahr nach der Trennung nicht mehr die ehegattenbezogenen Steuerklassenkombinationen möglich.
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Seit 2011 werden die Lohnsteuermerkmale, bis dahin ausgewiesen auf der Lohnsteuerkarte, die 2012 abgeschafft worden ist, nicht mehr von der Meldebehörde, sondern vom zuständigen Finanzamt (für Radevormwald ist dies das Finanzamt Wipperfürth) geändert.
Für den Arbeitgeber bereitgestellt werden die Lohnsteuermerkmale durch die FInanzverwaltung in einer Datenbank. Dieser Datensatz wird als ELStAM (Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale) bezeichnet.
Folgende Merkmale werden von der Finanzverwaltung berücksichtigt bzw. geändert:
- Kinder unter und über 18 Jahren
- Sonderfälle Kinder
- Änderung bzw. Wechsel der Steuerklassen
- dauerndes Getrenntleben
- Freibetrag/Hinzurechnungsbetrag
- Steuerklassen IV/IV mit Faktor
Sofern Sie das Verfahren "Mein ELSTER" nutzen, können Sie dort Ihre ELStAM-Daten einsehen und dort auch elektronisch und papierlos Änderungen beantragen.
Wenn Sie nicht an diesem digitalen Verfahren teilnehmen sollten, sind Vordrucke für die Änderung der Lohnsteuermerkmale an der Information des Rathauses während der Öffnungszeiten erhältlich.
Dort erhalten Sie auch die weiteren Vordrucke für die Lohn- und Einkommensteuererklärung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- dauerhafte Trennung von
- der Ehepartnerin oder dem Ehepartner
- der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner oder
- Scheidung beziehungsweise Aufhebung der Ehe oder Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Berücksichtigung der korrekten Steuerklasse müssen Sie Ihr örtlich zuständiges Finanzamt über eine dauernde Trennung informieren. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus:
- "Erklärung zum dauernden Getrenntleben"
- Hinweis: Für die Erklärung ist die Unterschrift einer oder eines Beteiligten ausreichend.
- "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" (je nach Jahr) für die Berücksichtigung der Steuerklasse II
- "Erklärung zum dauernden Getrenntleben"
- Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
- Schicken Sie den Antrag gegebenenfalls mit Anlagen per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
Sie können die Erklärung zum dauernden Getrenntleben alternativ auch online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
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