Lärmschutz

    Lärmschutz

    Hinweise für Radevormwald

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Gemäß § 3, Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) hat sich jeder so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen (dazu zählen auch Lärmbelästigungen) vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.

    Besonders geschützt ist die Nachtruhe: Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sind Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Rasenmähen ist an Werktagen zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr erlaubt.

    Sofern Sie sich durch ruhestörenden Lärm belästigt fühlen, stehen ihnen die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes zur Entgegennahme Ihrer Beschwerden und zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung.

    Bitte nennen Sie bei Ihrer Beschwerde insbesondere Ort, Zeit und Art der Lärmbelästigung.

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

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