Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) FestsetzungOnline erledigen

    Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs festgestellten Parkverstöße werden wegen der Geringfügigkeit der Ordnungswidrigkeit grundsätzlich im Verwarnungsverfahren geahndet. Die schriftliche Verwarnung in diesem vereinfachten Verfahren wird jedoch nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde fristgerecht zahlt (§ 56 Abs. 2 OWiG). Besteht das erforderliche Einverständnis nicht, kommt der mitwirkungsbedürftige Verwaltungsakt nicht zustande und das Ordnungswidrigkeitenverfahren wird durch den Erlass eines Bußgeldbescheides fortgeführt.

    Gebühren/Kosten
    Neben der Geldbuße, die sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach Art und Dauer des Parkverstoßes zwischen 10,00 EUR und 55,00 EUR beläuft,
    wird eine Verwaltungsgebühr i. H. v. mindestens 25,00 EUR erhoben.

    Zusätzlich werden die anfallenden Zustellungsauslagen i. H. v. 3,50 EUR je Zustellungsversuch gegenüber dem Betroffenen geltend gemacht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5ae2e487f8a1c4d7a4585445862671d5

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    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldabteilung

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    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

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    Technisch geändert am 23.05.2024

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    Marienplatz 11a

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    Technisch geändert am 14.01.2022

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    Technisch geändert am 14.01.2022

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Zahlungsart:

    Einzahlungen auf das Konto der Stadtkasse Paderborn (Sonderkonto für Verwarn- und Bußgelder)

    Bankverbindung:
    Sparkasse Paderborn-Detmold
    Kto.-Nr. 1079839 BLZ 476 501 30
    BIC: WELADE3LXXX
    IBAN: DE49 4765 0130 0001 0798 39 

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de