Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Ab dem 1. Mai 2014 wird ein Verkehrsverstoß, der mit einer Geldbuße von 60 € und mehr geahndet wurde, dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (KBA) gemeldet. Je nach Schwere der Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit werden die Verstöße mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Die bisherigen Eintragungen werden zum Stichtag 1. Mai 2014 umgerechnet und in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übernommen.
Bei Erreichen folgender Punktestände muss die Führerscheinstelle folgende gebührenpflichtige Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen anordnen:
- Bei 4 - 5 Punkten: Schriftliche Ermahnung und Info zu möglichem Punkteabbau.
- Bei 6 - 7 Punkten: Schriftliche Verwarnung und Hinweis, Entzug Fahrerlaubnis bei nächster Stufe.
- Ab 8 Punkten: Entzug der Fahrerlaubnis.
Bei freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wird 1 Punkt abgezogen, wenn der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung 1 bis maximal 5 Punkte beträgt.
Ausschlaggebend für den Punktestand sind entsprechend dem Tattagprinzip alle Verstöße, die bis zum Abschluss des Seminars begangen wurden. Dazu ist nicht erforderlich, dass ein Verkehrsverstoß zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig geahndet wurde.
Die Teilnahmebescheinigung ist der zuständigen Führerscheinstelle innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars vorzulegen.
Der Besuch eines Fahreignungsseminars führt jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punktabzug.
Über den aktuellen Punktestand erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag gebührenfrei Auskunft.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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