Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) FestsetzungOnline erledigen

    Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt § 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Die Verfolgung sowie die Ahndung übernimmt nach § 35 OWiG anstelle der Staatsanwaltschaft stets die im jeweiligen Fall sachlich und örtlich (§§ 36, 37 OWiG)  zuständige Behörde, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Angeklagte aus dem Strafverfahren heißt im Ordnungswidrigkeitenverfahren Betroffener. Dieser erhält bei Verstößen auch keine Strafe, sondern eine Geldbuße. Grundlage des Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist der von der Verwaltungsbehörde erlassene Bußgeldbescheid. Wird nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen diesen eingelegt, wird dieser rechtskräftig.

    Der Einspruch muss rechtzeitig und in der richtigen Form, also in deutscher Sprache und schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde eingelegt werden.

    Für Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, die sich im Bagatellbereich abspielen, sieht das Ordnungswidrigkeitenverfahren als milderes Mittel zum Bußgeldbescheid die sogenannte Verwarnung vor. Ziel der Verwarnung ist eine einfache und kostengünstige Erledigung des Verfahrens, die durch die fristgerechte Zahlung des angebotenen Verwarngeldes eintritt. Die Verwarnung ist jedoch nur mit Einverständnis des Betroffenen möglich ist. Stimmt er nicht zu, kommt es zu einem normalen Ordnungswidrigkeiten- beziehungsweise Bußgeldverfahren.

    Im Falle von Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten, die den ruhenden Verkehr betreffen, ist Herr Wemmer zuständig.

    In sonstigen Fällen liegt die Zuständigkeit bei Frau Braun.

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    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

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    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

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    Technisch geändert am 06.04.2023

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 08.05.2023

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