Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im ruhenden oder fließenden Verkehr vorgeworfen wird (etwa bei falschem Parken), erhalten Sie zunächst ein Schreiben, in dem der Vorwurf konkret dargestellt wird. Je nach vorgeworfener Ordnungswidrigkeit handelt es sich bei dem Schreiben um eine Verwarnung oder Anzeige. Sofern das Verfahren nicht eingestellt wird, erhalten Sie im weiteren Verlauf entweder einen Bußgeld- oder einen Kostenbescheid. Wir stellen Ihnen die Unterschiede dar und erklären, wann Sie was zu erwarten haben und was Sie weiter unternehmen können.
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Ansprechpartner
Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Anschreiben/Bescheid
Fax: 0221 / 221-27209
E-Mail: bussgeldstelle@stadt-koeln.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen