Antrag auf Grundstückteilung

    Teilungsgenehmigung

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Für die Teilung eines bebauten Grundstückes und die Fortschreibung im Grundbuch benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung (§ 7 Bauordnung NRW). Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Bauordnung oder den aufgrund der Bauordnung erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

    Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich wird ein sogenanntes "Negativzeugnis" erteilt. Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung oder des Negativzeugnisses kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.

    Das benötigte Antragsformular finden Sie beim

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5f28fe7438875aef974ad3532594203d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    63 Bauen und Planen

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4600

    E-Mail: fd63-posteingang@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Teilungsgenehmigung

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • mindestens (Baulasten, Abweichungen und andere Tatbestände werden gesondert berechnet): 50,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de