Fahrlehrerausbildungsstätten Anerkennung

    Fahrlehrerausbildungsstätten Anerkennung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschülern (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).

    Die Ausbildung zum*zur Fahrlehrer*in erfordert:

    • Anmeldung bei der Fahrlehrer*innenrausbildungsstätte
    • Antrag bei der Behörde zur Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis/Anwärter*innenbefugnis
    • Acht Monate Ausbildung in einer Ausbildungsstätte einschließlich Hospitationsphasen in einer Ausbildungsfahrschule
    • Fahrpraktische Prüfung und Schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung
    • Erteilung der Anwärter*innenbefugnis
    • Vier Monate Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule einschließlich Reflexionsphasen
    • Lehrprobe theoretischer Unterricht
    • Lehrprobe fahrpraktischer Unterricht
    • Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33888

    Fax: +49 201 88-33599

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.

    Dazu sind einzureichen:

    • Formloser Antrag mit Angabe der Klasse
    • Personalausweis/Pass
    • Lebenslauf
    • Zeugnis eines Arztes über die körperliche und geistige Eignung (Anforderungen an die Fahrerlaubnisklasse C1) - nicht älter als 1 Jahr
    • Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung - nicht älter als 2 Jahre
    • Einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache mit einem Sprachniveau von mindestens der Kompetenzstufe C1 GER
    • Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. der gleichwertigen Vorbildung
    • Beglaubigte Fotokopie des Führerscheins
    • Anmeldebescheinigung der Fahrlehrer*innenausbildungsstätte über die Dauer der Ausbildung

    Die Fahrerlaubnisbehörde fordert einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister an. 

    Ferner ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) durch den*die Bewerber*in beim Bürgeramt zu beantragen (Belegart "OE").
    Dies kann jedoch auch im Rahmen der Antragstellung mit Einverständnis des Bewerbers durch die Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden.

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Persönliche Voraussetzungen:

    • geistige, körperliche Eignung
    • Mindestalter von 21 Jahren
    • fachkundige Sprachkenntnisse in Deutsch
    • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf
    • alternativ eine gleichwertige Vorbildung(z.B. Abitur)
    • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 3 Jahren; ferner die Klasse BE
    • Persönliche Eignung (Zuverlässigkeit)

    Fachliche Voraussetzungen:

    • Ausbildung zum*zur Fahrlehrer*in - siehe Übersicht *
    • Bestandene fachliche Prüfungen - siehe Übersicht *

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschüler*innen (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de