Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme auf Antrag Dritter

    Übernahme einer Baulast durch den Grundstückseigentümer beantragen

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die vom Grundstückseigentümer*in zugunsten eines Bauvorhabens übernommen werden können. Dazu gehören beispielsweise ein Pkw-Stellplatznachweis, eine Anbauverpflichtung, Abstandflächen, die Erschließung (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) oder die Vereinigung von Grundstücken. Baulasteintragungen oder deren Löschung können Sie formlos beantragen.

    Sollten Sie Informationen benötigen, ob auf Ihrem Grundstück eine Baulast eingetragen ist, so können Sie dies online mit einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis abfragen. Den Link zum Service des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster finden Sie weiter unten bei Downloads und Infos.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cceae882688df83d5abdd4237ad8a6f3

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Antragsberatung der Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

    Fax: 0221 / 221-22567

    E-Mail: antragsberatung.bauen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Formloser Antrag
      Der formlose Antrag soll alle aktuellen Anschriften der beteiligten Grundstückseigentümer*innen enthalten.
    • Zustimmung zur Verpflichtung
      Die Person, die die Verpflichtung übernimmt, muss schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung des*der Grundstückseigentümer*in ist formlos möglich.
    • Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück
      Der Grundbuchauszug darf nicht älter als ein Monat sein, eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Der Grundbuchauszug muss nicht dem Baulastantrag beigefügt, sondern zur Unterschriftsleistung der Baulast mitgebracht werden.
    • Amtlicher Lageplan
      Der Lageplan muss mindestens im Maßstab 1:500 erstellt werden, darf nicht älter als sechs Monate und muss amtlich sein. Das "amtlich" bedeutet, er muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder einer solchen Vermessungsingenieurin a

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    § 7 BauVorlVO M-V;
    Anlage 1 - Gebührenverzeichnis BauGebVO M-V 

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt je Baulast mindestens 50 Euro und maximal 250 Euro je Baulast.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de