Übernahme einer Baulast durch den Grundstückseigentümer beantragen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die vom Grundstückseigentümer*in zugunsten eines Bauvorhabens übernommen werden können. Dazu gehören beispielsweise ein Pkw-Stellplatznachweis, eine Anbauverpflichtung, Abstandflächen, die Erschließung (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) oder die Vereinigung von Grundstücken. Baulasteintragungen oder deren Löschung können Sie formlos beantragen.
Sollten Sie Informationen benötigen, ob auf Ihrem Grundstück eine Baulast eingetragen ist, so können Sie dies online mit einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis abfragen. Den Link zum Service des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster finden Sie weiter unten bei Downloads und Infos.
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Ansprechpartner
Antragsberatung der Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Fax: 0221 / 221-22567
erforderliche Unterlagen
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- Formloser Antrag
Der formlose Antrag soll alle aktuellen Anschriften der beteiligten Grundstückseigentümer*innen enthalten. - Zustimmung zur Verpflichtung
Die Person, die die Verpflichtung übernimmt, muss schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung des*der Grundstückseigentümer*in ist formlos möglich. - Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück
Der Grundbuchauszug darf nicht älter als ein Monat sein, eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Der Grundbuchauszug muss nicht dem Baulastantrag beigefügt, sondern zur Unterschriftsleistung der Baulast mitgebracht werden. - Amtlicher Lageplan
Der Lageplan muss mindestens im Maßstab 1:500 erstellt werden, darf nicht älter als sechs Monate und muss amtlich sein. Das "amtlich" bedeutet, er muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder einer solchen Vermessungsingenieurin a
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 7 BauVorlVO M-V;
Anlage 1 - Gebührenverzeichnis BauGebVO M-V
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt je Baulast mindestens 50 Euro und maximal 250 Euro je Baulast.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen