Bewohnerparkausweis Ersatz

    Bewohnerparkausweis Ersatz

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Sie haben die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, wenn Sie Anwohner oder Anwohnerin einer innenstadtnahen Straße sind. Sie müssen im Hauptwohnsitz oder mit alleinigem Wohnsitz in Bad Honnef gemeldet sein.

    Dies berechtigt Sie, Ihr Fahrzeug in den vorhandenen Parkzonen durch Auslage des Bewohnerparkausweises zu parken. Jeder Anwohner kann nur einen Parkausweis beantragen und dieser Parkausweis gilt auch nur für ein Fahrzeug.

    Die vorhandenen Parkzonen entnehmen Sie bitte hier. Dabei gilt, dass Sie als Anwohner des direkten Innenstadtbereiches einen roten Bewohnerparkausweis erhalten anstatt des grünen Bewohnerparkausweises, der Sie berechtigt, im Innenstadtbereich eine halbe Stunde kostenlos zu parken.

    Grundsätzlich gelten die Scheine jeweils für ein Kalenderjahr und richten sich nach dem Wohnsitz, d.h. Ihre Adresse bestimmt, für welche Zone Sie einen Parkausweis bekommen. Eine Verlängerung sollte frühzeitig erfolgen und kann nicht telefonisch erfolgen.

    Wenn grundsätzlich Stellplätze für Fahrzeuge vorhanden sind, benötigen Sie von der Hausverwalter bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin eine Bescheinigung, dass für Sie kein Stellplatz zur Verfügung steht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9052c34ed603cfd9f045986c8d410cdc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der*die Fahrzeughalter*in sind
    • Vollmacht, wenn Sie als Vertreter*in für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
    • Bescheinigung der Hausverwaltung bzw. des Vermieters oder der Vermieterin wenn Sie bestehende Parkflächen auf dem Grundstück nicht zum Parken nutzen können

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises zahlen Sie ausschließlich eine Verwaltungsgebühr pro Jahr. Diese richtet sich ab 2024 u.a. nach der Grundfläche des Fahrzeugs, so dass kein Pauschalbetrag erhoben wird. Kleinere Fahrzeuge sind somit kostengünstiger als Größere. Sollten Sie innerhalb der Gültigkeit Änderungen mitteilen, so kostet die Änderung des Parkausweises 15,00 €. 
    Alle Zahlungsmodalitäten sind auf der Rückseite des Genehmigungsbescheides vermerkt. Von dort entnehmen Sie bitte auch die Kontoverbindungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de