Bewohnerparkausweis Ersatz

    Bewohnerparkausweis Ersatz

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Als Bewohner*in können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen und auch verlängern. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.

    Weiterführende Informationen finden Sie in den FAQ zum Bewohnerparkausweis.

    Vorgehen bei Änderungsanträgen und Verlängerungsanträgen:
    Bitte wählen Sie im Online-Formular die Option "Neuer Antrag" aus, wenn Sie das Online-Verfahren erstmalig nutzen.

    Wichtiger Hinweis:

    Aktuell verzögert sich die Bearbeitung von Bewohnerparkausweisanträgen.
    Daher wurde die Gültigkeit der auslaufenden Bewohnerbezirke verlängert. Bitte lassen Sie Ihren alten Bewohnerparkausweis weiterhin gut sichtbar in der Frontscheibe des Fahrzeuges liegen um Verwarngelder zu vermeiden. Sollten Sie bisher keinen Bewohnerparkausweis besessen haben oder einen Änderungsantrag gestellt haben, wird Ihr Kennzeichen automatisch bis zur Ausstellung des Bewohnerparkausweises bei der Verkehrsüberwachung registriert.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4a16d24889b42371fd4f386a916a0e2f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 363-03

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36391

    E-Mail: 363-02-bewohnerparken@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Scan des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht Fahrzeughalter*in sind
    • Vollmacht, wenn Sie als Vertreter*in für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert (Haupt-/Nebenwohnsitz)
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
    • Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde (Nutzungsbescheinigung).

     

    Es wird kein Bewohnerparkausweis ausgestellt für

    • Fahrzeuge, die länger als 5,00 Meter, breiter als 2,00 Meter und schwerer als 2,8 Tonnen sind (z.B. Wohnmobile)
    • Anhänger, Lastkraftwagen und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge (z.B. Traktoren)
    • Fahrzeuge, die nicht ständig genutzt werden (z.B. Motorräder im Winter)
    • Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.

    Online:

    Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
    Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.

    Bei der Beantragung über das Online-Formular wählen Sie bitte zwischen "Zu Hause ausdrucken" und "per Post erhalten". Entsprechend erhalten Sie eine PDF-Datei zum Ausdrucken per E-Mail oder den Bewohnerparkausweis per Post. Den Bewohnerparkausweis legen Sie gut sichtbar hinter die Frontscheibe Ihres Fahrzeuges.

    Vor Ort:

    Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.

    Fristen

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    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.
    Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragsstellung, dass eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen zu berücksichtigen ist.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de