Bewohnerparkausweis Ersatz
Hinweise für Neuss
Beschreibung
Hinweise für Neuss
Bewohnern, die in der Innenstadt von Neuss mit Erstwohnsitz gemeldet sind, kann für ein Fahrzeug eine Parkbevorrechtigung für die entsprechend gekennzeichneten Parkplätze ausgestellt werden.
Achtung! Eine Verlängerung ist frühestens 30 Tage vor Ablauf des noch gültigen Ausweises möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bußgeldstelle ruhender Straßenverkehr, Bewohnerparken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: verkehrslenkung@stadt.neuss.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neuss
Bei der Nutzung des Online-Verfahrens
- Zulassungsbescheinigung
- bei Fremdfahrzeugen zusätzlich Nutzungsüberlassungserklärung (siehe Download)
Bei persönlicher Vorsprache oder Vorsprache einer beauftragten Person
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung
- Führerschein Klasse 3 bzw. B
- bei Fremdfahrzeugen zusätzlich Nutzungsüberlassungserklärung (siehe Download)
Für alle weiteren Fallkonstellationen und insbesondere für die Ausweisänderung nach einem Kennzeichen- oder Fahrzeugwechsel ist der Besuch im Amt für Verkehrsangelegenheiten erforderlich.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Erstwohnsitz in der Innenstadt von Neuss
- Führerschein mindestens Klasse 3 bzw. B
- Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter oder eine Nutzungsüberlassungserklärung durch die Halterin bzw. den Halter
- Eine Verlängerung ist frühestens 30 Tage vor Ablauf des noch gültigen Ausweises möglich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Neuss
- Bei persönlicher Antragsstellung: nach Möglichkeit sofort
- Im Online-Portal: Sofort, wenn Antragsteller auch Halter des Fahrzeuges ist.
In diesem Fall wird der Ausweis zum Selbstausdruck als PDF-Datei unmittelbar im Postkorb Ihres Servicekontos abgelegt. - Im Online-Portal: In den Fällen, in denen eine Nutzungsüberlassungserklärung und eventuell weitere Dokumente erforderlich sind, wird der Parkausweis nach erfolgreicher Prüfung des Vorgangs ebenfalls als PDF-Datei zum Selbstausdruck im Postkorb Ihres Servicekontos abgelegt. Hierzu wird Ihnen per Mail eine Benachrichtigung zugeleitet.
Kosten
Hinweise für Neuss
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Neuss
- rechtliche Grundlage: § 45 StVO
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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