Elternzeit ÜbertragungOnline erledigen

    Elternzeit nach den ersten drei Lebensjahren nehmen

    Wenn Sie in den ersten 3 Lebensjahren Ihres Kindes nicht die gesamte Elternzeit genommen haben, können Sie die verbliebene Zeit, maximal aber 24 Monate, zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Dies müssen Sie rechtzeitig anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

     
    Die Elterngeldstelle ist zu folgenden Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung erreichbar:

     

    Montag:         07:30 - 12:30 Uhr

    Dienstag:       07:00 - 12:30 Uhr

    Mittwoch:      09:00 - 13:00 Uhr

    Donnerstag:  07:30 - 12:30 Uhr

    Freitag:          07:30 - 13:00 Uhr

     

    Im Nachmittagsbereich können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.

     

    Hotline:      02381/17-9595

    Mail:           Elterngeld@Stadt.Hamm.de



    Elternzeit bedeutet eine Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.
    Jedem Elternteil steht Elternzeit zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Die Elternzeitberechtigten müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zur Berufsbildung beschäftigt sein (Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung, Mini-Job, Ausbildung etc.).
    Pro Kind können je Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit genommen werden. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
    Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
    Das Sachgebiet Elterngeld berät in allen Fragen zur Elternzeit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d06fb88637f994fbf6cf6bf928c2595

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Herringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9599

    Fax: 02381 17-109599

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Familienrathaus

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5353

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9595

    Fax: 02381 17-109595

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5399

    Fax: 02381 17-105399

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    • Wenn Sie Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr Ihres Kindes nehmen möchten, dürfen Sie die Ihnen insgesamt zustehende Elternzeit bis dahin noch nicht verbraucht haben.
    • Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber lehnt die Anmeldung des dritten Abschnitts der Elternzeit ab dem 3. Lebensjahr des Kindes nicht ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hamm

    Verfahrensablauf

    Elternzeit nach dem 3. Geburtstag Ihres Kindes können Sie schriftlich bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber anmelden:

    • Sie teilen Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber in einem formlosen Schreiben mit Unterschrift mit, wann Sie Elternzeit nehmen möchten.
    • Eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.
    • Sie können sich von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber Folgendes bestätigen lassen:
      • dass Sie Elternzeit angemeldet haben,
      • den Zeitraum der Elternzeit sowie
      • an welchem Datum Sie die Elternzeit angemeldet haben.

    Wenn es sich um den 3. Zeitabschnitt Ihrer Elternzeit handelt, kann Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Anmeldung aus betrieblichen Gründen ablehnen.

    Fristen

    Elternzeit im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit anmelden.

    In dringenden Ausnahmefällen können auch kürzere Fristen gelten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Adoptionspflege nicht rechtzeitig geplant werden konnte. In solchen Fällen sollten Sie die Elternzeit möglichst früh bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber anmelden. Die Frist hängt von den Umständen des einzelnen Falls ab. Der Arbeitgeber muss nicht auf die Antragsfrist bestehen und kann auch eine kürzere Frist akzeptieren.

    Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber kann die Anmeldung des 3. Zeitabschnitt der Elternzeit ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Das muss innerhalb von 8 Wochen passieren, nachdem Ihre Anmeldung der Elternzeit eingegangen ist.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 27.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de