Benutzung eines Gewässers
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Unter die erlaubnisfreien Brunnennutzungen fallen zum Beispiel Brunnen zur Gartenbewässerung oder auch Brunnen zur Trinkwasserförderung für private Einzelhaushalte.
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Rechtsgrundlage(n)
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Die Rechtsgrundlage für die Anzeige ergibt sich aus § 49 Abs. 1 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz.
Verfahrensablauf
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Für Anfragen zur grundsätzlichen Durchführbarkeit einer Brunnenbohrung auf Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Nennen Sie uns dazu die entsprechenden Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück), wo die Anlage errichtet werden soll.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Euskirchen