Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen
Beschreibung
Hinweise für Unna
Auskünfte aus dem Melderegister werden in einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte unterschieden. Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:
- Vor- und Familiennamen
- aktuelle Anschriften
- Doktorgrad
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft können zusätzlich
- frühere Namen,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum und Auszugsdatum,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
mitgeteilt werden.
Für jede einzelne Auskunft muss ein berechtigtes Interesse an den zu erteilenden Daten glaubhaft gemacht werden. Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Es bedarf grundsätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Werbung und/oder Adresshandel genutzt wird. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben. Darüber hinausgehende Daten darf die Meldebehörde nicht mitteilen. Die Erteilung einer Melderegisterauskunft kann schriftlich per Post oder auf persönlichen Antrag, jedoch nicht telefonisch oder per Fax, erfolgen.
Zur Beantragung einer Melderegisterauskunft können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Unna
Nachweis über die Zahlung der Gebühren inkl. Anfrage
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
- Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.
Kosten
Hinweise für Unna
Bei Anforderung der Auskunft ist der fällige Betrag vorab zu überweisen: Verwendungszweck: EMA sowie Familien- und Vorname der gesuchten Person
IBAN: DE92443500600000081000
BIC: WELADED1UNN
11 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft
15 Euro für eine erweiterte Melderegisterauskunft
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
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