Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen
Beschreibung
Als Eigentümer oder Eigentümerin einer Wohnung sowie als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung lebenden Person(en), wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachdienst 3.3 - Bürgerservice & Meldeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5258 507-0
Fax: +49 5258 507-1900
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Salzkotten
Persönlicher Antrag:
Personalausweis oder Reisepass
Schriftlicher Antrag:
Der Antrag auf Erteilung der Auskunft kann formlos gestellt werden unter Angabe der persönlichen Daten (Name & Anschrift).
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
- Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.
Kosten
Hinweise für Salzkotten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021