Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Es wird unterschieden zwischen einer
- einfachen Melderegisterauskunft und einer
- erweiterten Melderegisterauskunft.
Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- letzte bekannte Anschrift.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stemwede
Für eine einfache Melderegisterauskunft benötigen Sie:
- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft benötigen Sie:
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise, die eine berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen
- Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
- Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.
Kosten
Hinweise für Stemwede
Die Höhe der Verwaltungsgebühren für eine Auskunft aus dem Melderegister richtet sich nach Tarifstelle 5.1 des Allgemeinen Gebührentarifes der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung:
- für einfache Melderegisterauskünfte je Betroffenen 11,00 €
- für erweiterte Melderegisterauskünfte je Betroffenen 15,00 €
- für Auskünfte, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht (z. B. Archivauskunft) je Betroffenen 20,00 €
- für örtliche Ermittlung je Betroffenen 45,00 €
Weitere Informationen
Hinweise für Stemwede
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Soweit zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Stemwede