Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen

    Sie möchten als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin eine Melderegisterauskunft zu einer in Ihrer Wohnung gemeldeten Person erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Unter einer Melderegisterauskunft versteht man die Auskunft des Bürgerbüros an Dritte über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschriften von in Petershagen gemeldeten Personen.

    Wenn Sie diese Auskunft über Ihre gespeicherten Daten verhindern wollen, müssen Sie Ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7b59c7a6500c5eb3a7bf9ee4e7957613

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: buergerservice@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    • Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft
    • Vor- und Zuname der gesuchten Person
    • bisherige Anschrift oder Geburtsdatum der gesuchten Person
      (Sonst kann wegen Namensgleichheit keine Auskunft erteilt werden.)
    • Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)
    • bei erweiterter Melderegisterauskunft: Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    Eine Melderegisterauskunft kann nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann.

    Seit dem 1. November 2015 bedarf es zusätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird, es sei denn, die entsprechende Einwilligung des Betroffenen liegt vor. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen

    Eine Melderegisterauskunft kann schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.

    Telefonisch können diese nicht erteilt werden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    • Sie können sich gebührenfrei darüber informieren, welche Daten über Sie im Melderegister der Stadt Petershagen gespeichert sind.
    • Sie haben ein kostenfreies WIDERSPRUCHSRECHT gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen, an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden.
    • Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk nur nach Ihrer EINWILLIGUNG erteilen. Eine Datenweitergabe an Adressbuchverlage, darf nur erfolgen, sofern Sie zuvor schriftlich Ihre EINWILLIGUNG erteilt haben.
    • Nach dem Bundesmeldegesetz erhalten Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, eine erweiterte Melderegisterauskunft 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Über Personen, die aus persönlichen Gründen eine Auskunftssperre beantragt haben, kann keine Melderegisterauskunft erteilt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de