Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen

    Sie möchten als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin eine Melderegisterauskunft zu einer in Ihrer Wohnung gemeldeten Person erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    In einer Melderegisterauskunft können Dritte Auskunft über Vor- und Zuname, akademische Grade, aktuelle und inaktuelle Anschriften einer in Lemgo gemeldeten Person erhalten. 

    Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der angefragten Person eindeutig festgestellt werden kann und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Die notwendige Erklärung muss innerhalb der Antragstellung bestätigt werden. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. 

    Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_11b4b8333ae57b2ba4bbe5235bbd5147

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    persönlich:

    • Personalausweis/Reisepass
    • mindestens drei persönliche Angaben der gesuchten Person (Vor- und Zuname und Geburtsdatum oder bisherige Anschrift)

    schriftlich (auch per E-Mail):

    • Zahlungsnachweis
    • Personalausweiskopie
    • mindestens drei persönliche Angaben der gesuchten Person (Vor- und Zuname und Geburtsdatum oder bisherige Anschrift)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
    • Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
    • Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
    • Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
    • Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
    • Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Bitte beachten Sie für Anfragen die Möglichkeit der elektronischen Anfrage.

    Bitte wenden Sie sich für Informationen zu dem Meldeportal für Behörden bzw. ZEMA Online an d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de