Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
In einer Melderegisterauskunft können Dritte Auskunft über Vor- und Zuname, akademische Grade, aktuelle und inaktuelle Anschriften einer in Lemgo gemeldeten Person erhalten.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der angefragten Person eindeutig festgestellt werden kann und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Die notwendige Erklärung muss innerhalb der Antragstellung bestätigt werden. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
persönlich:
- Personalausweis/Reisepass
- mindestens drei persönliche Angaben der gesuchten Person (Vor- und Zuname und Geburtsdatum oder bisherige Anschrift)
schriftlich (auch per E-Mail):
- Zahlungsnachweis
- Personalausweiskopie
- mindestens drei persönliche Angaben der gesuchten Person (Vor- und Zuname und Geburtsdatum oder bisherige Anschrift)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lemgo
- Einfache Melderegisterauskunft - § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Erweiterte Melderegisterauskunft - § 45 Bundesmeldesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
- Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Bitte beachten Sie für Anfragen die Möglichkeit der elektronischen Anfrage.
Bitte wenden Sie sich für Informationen zu dem Meldeportal für Behörden bzw. ZEMA Online an d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Lemgo