Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen
Sie möchten als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin eine Melderegisterauskunft zu einer in Ihrer Wohnung gemeldeten Person erhalten? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
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Ansprechpartner
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05242 963-231
Fax: 05242 963-393
Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05242 9040-90
Fax: 05242 9040-91
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
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Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
- Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.
Kosten
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Weitere Informationen
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
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